Unsere Honorarstruktur

Ermittlungstaktische Maßnahmen

70€ (58,82 netto) pro Stunde

umfasst Observation, Erkundung des Einsatzraums, Ermittlungsgespräch, verdeckter Einsatz, Installation von technischem Gerät und ähnliche Leistungen.

Büro- und Recherchetätigkeiten

55€ (46,22 netto) pro Stunde

umfasst Datenanalyse, Einsatzplanung, Onlinerecherchen, Einholen von Auskünften aus staatlichen Registern und ähnliche Leistungen.

Spesen

nach tatsächlichem Aufwand

sind alle im Zusammenhang mit der Ermittlung notwendigen Ausgaben, wie bspw. die behördlichen Gebühren bei Registerabfragen.

Spezialtechnik

nach Rücksprache

kann einmalig, bspw. beim Einsatz einer Diebesfalle, oder als laufender Posten abgerechnet werden, wie etwa bei der Videoüberwachung eines Ereignisortes.

Volle Kontrolle mit dem Kostenlimit

Das Kostenlimit wird von Ihnen bestimmt und stellt eine verbindliche Schranke dar. Eine Abrechnung wird niemals höher ausfallen als das zuvor vereinbarte Limit.

Pro Bono Programm

Sie können sich die Hilfe, die Sie brauchen, nicht leisten? Sprechen Sie uns an! Unter bestimmten Voraussetzungen können wir Fälle, die uns besonders am Herzen liegen, zu vergünstigten Konditionen übernehmen.

Ermittlungshonorare sind im Fall eines Prozesses grundsätzlich erstattungsfähig!

Er­stattungs­fähig­keit von Kosten für Beauftragung eines Detekteibüros wegen Verdachts des Ver­sicherungs­betrugs.

https://www.oberlandesgericht.bremen.de/entscheidungen/detail.php?gsid=bremen88.c.12929.de&asl=bremen88.c.2335.de

Arbeitsrecht: Zur Haftung des Arbeitnehmers für Detektivkosten bei Betrugsverdacht

https://openjur.de/u/708248.html

Detektivkosten, die einer Partei zur Beschaffung von Beweismitteln (hier: zur Feststellung des Bestehens einer verfestigten Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten) entstehen, können zu den erstattungsfähigen Kosten im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO gehören.

https://lexetius.com/2013,2189

Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten; Entstehung der Verhandlungsgebühr bei Klagerücknahme vor mündlicher Verhandlung.

https://openjur.de/u/455289.html

Schadenersatzanspruch wegen eines Wettbewerbsverstoßes: Anspruch auf Erstattung von Detektivkosten

https://openjur.de/u/351711.html

Besteht der Verdacht, dass jemand seine Versicherung betrügen will, darf diese eine Detektei für Ermittlungen einschalten. Bestätigt sich der Verdacht, muss der Betrüger die Kosten ersetzen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.

https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_155-C-2990208_Versicherungsbetrueger-muss-Kosten-einer-beauftragten-Detektei-uebernehmen.news8284.htm

Schadensersatz wegen vertragswidriger Tätigkeit des Arbeitnehmers bei Krankheit – Umfang der Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Erforderlichkeit von Detektivkosten

http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&doc.id=JURE080019377&doc.part=L

Kostenfestsetzung im Unterhaltsprozess: Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten bei heimlicher GPS-Überwachung

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=KORE215692008&st=null&showdoccase=1

Waren Detektivkosten objektiv aus Rechtsgründen überflüssig, so ist die Erstattungsfähigkeit hierdurch nicht in Frage gestellt. Es kommt alleine darauf an, ob die Einschaltung des Detektivs bei Auftragserteilung für erforderlich gehalten werde durfte.

https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Koblenz_14-W-78506_Detektivkosten-bei-Streit-zwischen-Nicht-Eheleuten-erstattungsfaehig.news4090.htm

Zum Nachweis der Voraussetzungen der Verwirkung eines Unterhaltsanspruches kann die Einschaltung eines Detektivs notwendig im Sinn des § 91 I ZPO sein. Observationskosten in Höhe von über 60.000 € können erstattungsfähig sein.

https://judicialis.de/Oberlandesgericht-Schleswig_15-WF-363-04_Beschluss_26.05.2005.html